Viele Familien stellen sich bei der Planung einer häuslichen Betreuung die Frage: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer 24-Stunden-Pflege zu Hause? Die Antwort hängt davon ab, welche Leistungen benötigt werden. Die gesetzliche Krankenkasse finanziert keine vollständige Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt sie jedoch ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege. Die Pflegekasse wiederum unterstützt pflegebedürftige Menschen mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weiteren Leistungen.
Bei Seniorenbetreuung Robert begleiten wir Familien bei der Suche nach geeigneten Betreuungskräften aus Polen. Dabei erleben wir häufig, dass die Unterschiede zwischen Krankenkasse und Pflegekasse für Verunsicherung sorgen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen 2026 zur Verfügung stehen, welche Kosten Familien selbst tragen müssen und wie sich verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten sinnvoll kombinieren lassen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer 24-Stunden-Pflege zu Hause?
Die Krankenkasse übernimmt eine 24-Stunden-Betreuung nicht als vollständiges Leistungspaket. Sie kann jedoch bestimmte medizinische Leistungen im häuslichen Umfeld finanzieren. Deshalb ist es wichtig, zwischen der allgemeinen Alltagsbetreuung und der ärztlich verordneten häuslichen Krankenpflege zu unterscheiden.
Warum bezahlt die Krankenkasse keine vollständige Betreuungskraft?
Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft unterstützt pflegebedürftige Menschen hauptsächlich bei alltäglichen Tätigkeiten. Dazu gehören beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Aufgaben, Gesellschaft und Hilfe bei der persönlichen Lebensführung.
Diese Leistungen sind nicht mit der medizinischen Behandlungspflege nach § 37 SGB V gleichzusetzen. Deshalb besteht gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich kein Anspruch auf die vollständige Finanzierung einer solchen Betreuungskraft.
Wann bezahlt die Krankenkasse häusliche Krankenpflege?
Die gesetzliche Krankenkasse kann häusliche Krankenpflege übernehmen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere bestimmte Maßnahmen der Behandlungspflege, beispielsweise Wundversorgung, Injektionen oder die fachgerechte Durchführung ärztlich verordneter Medikamentengaben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann häusliche Krankenpflege auch dazu dienen, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Ein anerkannter Pflegegrad ist nicht für jede Form der häuslichen Krankenpflege erforderlich.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind in § 37 SGB V geregelt.
Wer übernimmt medizinische Aufgaben neben der Betreuungskraft?
Medizinische Behandlungspflege wird üblicherweise durch entsprechend qualifiziertes Personal eines ambulanten Pflegedienstes erbracht. Eine allgemeine Betreuungskraft ohne die erforderliche Fachqualifikation darf solche Tätigkeiten nicht eigenständig übernehmen.
In vielen Haushalten ist deshalb eine Kombination sinnvoll: Die Betreuungskraft aus Polen unterstützt den pflegebedürftigen Menschen im Alltag, während ein ambulanter Pflegedienst die notwendigen medizinischen Maßnahmen übernimmt.
Welche Leistungen der Pflegekasse stehen Familien 2026 zur Verfügung?
Die soziale Pflegeversicherung nach SGB XI bietet verschiedene Leistungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege. Abhängig vom anerkannten Pflegegrad können Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag sowie Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege infrage kommen. Allerdings gelten für jede Leistung bestimmte Voraussetzungen, und nicht alle Beträge lassen sich beliebig miteinander kombinieren.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei den einzelnen Pflegegraden?
Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Das Pflegegeld wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die häusliche Pflege entsprechend sichergestellt ist.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Das Pflegegeld ist nicht an die Abrechnung einzelner Pflegeleistungen gebunden. Pflegebedürftige Menschen können es beispielsweise einsetzen, um die häusliche Betreuung mitzufinanzieren. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Pflegegeldanspruch müssen dabei erfüllt bleiben.
Wann werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander verrechnet?
Wenn zusätzlich ein zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst Pflegesachleistungen erbringt, können diese mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Kombinationsleistung.
Werden beispielsweise 70 Prozent des zustehenden Pflegesachleistungsbetrags ausgeschöpft, verbleiben grundsätzlich 30 Prozent des Pflegegeldanspruchs. Die tatsächliche Berechnung erfolgt anhand der abgerechneten Leistungen und der gesetzlichen Vorgaben.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben bei häuslicher Pflege grundsätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser kann für bestimmte gesetzlich vorgesehene Leistungen eingesetzt werden, beispielsweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nicht automatisch als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Die Kosten müssen den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Das gewöhnliche Honorar einer privat beschäftigten Betreuungskraft kann deshalb nicht ohne Weiteres darüber abgerechnet werden.
Ausführliche Informationen finden Familien in unserem Beitrag über den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe.
Wann können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden?
Seit dem 1. Juli 2025 besteht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Dieser steht bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Die frühere allgemeine Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege ist entfallen. Leistungen der Verhinderungspflege können beispielsweise infrage kommen, wenn eine reguläre private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Ein bloßer Wechsel einer gewerblich eingesetzten Betreuungskraft begründet dagegen nicht automatisch einen Anspruch.
Ob eine konkrete Ersatzbetreuung über die Pflegekasse finanziert werden kann, sollte deshalb vorab geklärt werden.
Welche Kosten müssen Familien bei der 24-Stunden-Pflege selbst tragen?
Auch wenn Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden, verbleibt bei einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft normalerweise ein erheblicher Eigenanteil. Die Gesamtkosten hängen unter anderem vom Beschäftigungsmodell, den Deutschkenntnissen, der Erfahrung der Betreuungskraft und dem vereinbarten Arbeitsumfang ab.
Als grobe Orientierung werden für bestimmte Betreuungsmodelle monatliche Kosten von etwa 2.500 bis 3.500 Euro genannt. Je nach tatsächlichem Betreuungsbedarf und rechtlich erforderlicher Vergütung können die Kosten auch deutlich höher ausfallen. Weitere Informationen enthält unser Ratgeber über die Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Wie berechnen Familien ihren monatlichen Eigenanteil?
Für eine realistische Berechnung sollten zunächst sämtliche monatlichen Ausgaben erfasst werden. Dazu gehören die Vergütung der Betreuungskraft, mögliche Vermittlungs- und Reisekosten sowie Unterkunft und Verpflegung.
Anschließend können die tatsächlich verfügbaren Leistungen der Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Pflegegeld kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Finanzierung der Betreuung beitragen. Andere Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, sind dagegen zweckgebunden und dürfen nicht pauschal von jeder Betreuungsrechnung abgezogen werden.
Familien sollten deshalb eine individuelle Kostenaufstellung erstellen und die geplante Finanzierung mit ihrer Pflegekasse besprechen.
Welche Zuschüsse gibt es für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe oder bestimmte Desinfektionsmittel.
Außerdem kann die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bezuschussen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche oder andere notwendige Anpassungen der Wohnung. Der Zuschuss kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme betragen.
Diese Leistungen sind von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu unterscheiden. Familien sollten vor einer größeren Umbaumaßnahme prüfen, welche Voraussetzungen gelten und ob ein vorheriger Antrag erforderlich ist.
Wann helfen steuerliche Vorteile oder Sozialleistungen?
Bestimmte Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können unter den Voraussetzungen des § 35a Einkommensteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden. Bei entsprechenden Aufwendungen kann eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro jährlich infrage kommen. Ob dies im Einzelfall möglich ist, hängt insbesondere von der Art der Leistungen und den erforderlichen Nachweisen ab.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen außergewöhnliche Belastungen oder ein Pflege-Pauschbetrag steuerlich relevant sein. Eine doppelte Berücksichtigung derselben Aufwendungen ist jedoch nicht zulässig.
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Hilfe zur Pflege durch den zuständigen Sozialhilfeträger infrage kommen. Einzelne Bundesländer bieten darüber hinaus besondere Leistungen an.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Steuerermäßigung enthält § 35a Einkommensteuergesetz.
Wie beantragen Familien Pflegeleistungen und organisieren die Betreuung?
Der erste Schritt zur finanziellen Unterstützung ist häufig ein Antrag auf Feststellung des Pflegegrades. Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Zusätzlich können Familien eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, um die verfügbaren Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten zu klären.
Wie beantragt man einen Pflegegrad und erhält eine Pflegeberatung?
Ein Antrag auf Pflegeleistungen kann bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Anschließend wird der Pflegebedarf im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder andere beauftragte Gutachter.
Die Begutachtung kann je nach Voraussetzungen und Verfahren in unterschiedlicher Form stattfinden. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft Familien dabei, geeignete Leistungen auszuwählen und die Versorgung zu organisieren.
Weitere Informationen zur Pflegeversicherung bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Welche Anträge gehören zur Pflegekasse und welche zur Krankenkasse?
Für Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes ist grundsätzlich die Pflegekasse zuständig.
Die Krankenkasse ist dagegen beispielsweise für ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege zuständig. Das Pflegeunterstützungsgeld bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wird grundsätzlich bei der Pflegekasse beziehungsweise dem zuständigen Pflegeversicherungsunternehmen beantragt.
Diese Unterscheidung ist wichtig, damit Anträge an die richtige Stelle gerichtet werden und Familien unnötige Verzögerungen vermeiden.
Wie lässt sich eine Betreuungskraft aus Polen in die Pflegeplanung einbinden?
Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft aus Polen kann die tägliche Unterstützung übernehmen. Dazu gehören beispielsweise die Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Aufgaben und Hilfe bei der persönlichen Lebensführung. Medizinische Behandlungspflege kann ergänzend durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
Bei Seniorenbetreuung Robert besprechen wir zunächst den individuellen Unterstützungsbedarf und suchen anschließend nach Betreuungskräften, deren Erfahrungen und Deutschkenntnisse zur jeweiligen Familiensituation passen. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber Betreuungskraft für Senioren finden.
Fazit: Eine realistische Finanzierung verbindet Betreuung und Pflegeleistungen
Die Krankenkasse übernimmt keine vollständige 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt. Sie kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen medizinische Leistungen finanzieren. Die Pflegekasse unterstützt die häusliche Versorgung mit Pflegegeld und weiteren Leistungen, die jeweils eigenen gesetzlichen Regeln unterliegen.
Eine realistische Finanzierung berücksichtigt deshalb sowohl die Kosten der Betreuungskraft als auch die tatsächlich verfügbaren Zuschüsse und mögliche zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Wer diese Punkte frühzeitig klärt, kann die häusliche Betreuung besser planen und unerwartete finanzielle Belastungen vermeiden.
Wenn Sie eine geeignete Betreuungskraft aus Polen suchen und Ihre persönliche Situation besprechen möchten, erreichen Sie Seniorenbetreuung Robert über unsere Kontaktseite.
Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme bei der 24-Stunden-Pflege
Bezahlt die Krankenkasse eine 24-Stunden-Betreuung ohne Pflegegrad?
Die Krankenkasse finanziert grundsätzlich keine vollständige Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft. Sie kann jedoch ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege übernehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür ist nicht in jedem Fall ein anerkannter Pflegegrad erforderlich.
Kann Pflegegeld für eine Betreuungskraft aus Polen verwendet werden?
Ja. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Pflegegeldbezug erfüllt sind, kann das ausgezahlte Pflegegeld zur Finanzierung einer Betreuungskraft beitragen. Die Höhe richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Die Sicherstellung der häuslichen Pflege bleibt dabei Voraussetzung für den Anspruch.
Können Rechnungen einer Betreuungskraft als Pflegesachleistungen abgerechnet werden?
Pflegesachleistungen können grundsätzlich nur für Leistungen entsprechend zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienste genutzt werden. Eine gewöhnliche Rechnung einer privat beschäftigten oder über ein anderes Modell eingesetzten Betreuungskraft erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch.
Wird das Pflegegeld durch ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege gekürzt?
Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V führt grundsätzlich nicht allein deshalb zu einer Kürzung des Pflegegeldes, weil sie von der Krankenkasse finanziert wird. Werden zusätzlich Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung genutzt, kann sich das Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung anteilig verringern.
Kann Verhinderungspflege eine dauerhafte 24-Stunden-Betreuung finanzieren?
Verhinderungspflege dient der zeitweisen Ersatzpflege, wenn die reguläre private Pflegeperson verhindert ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist nicht als dauerhafte Finanzierung einer durchgehenden Betreuungskraft vorgesehen. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 3.539 Euro betragen.